..zur EU-Erbrechtsverordnung: Diese gilt auch im Verhältnis zu Drittstaaten. Wer sich also überwiegend z.B. in Thailand aufhält und dort seinen gewöhnliche Aufenthalt hat, unterfällt thailändischem Erbrecht. Ein Grund mehr, sich Gedanken über das Recht, das im Erbfall gelten soll, zu machen……..02
Kurzer Nachtrag……

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