Rechtsgebiete

Moderner Besprechungsraum der Kanzlei Räuchle mit roten Stühlen, Holztisch und Pflanzen, ideal für rechtliche Beratung und Mandantengespräche in einer professionellen Umgebung.
Erbrecht & Immobilienrecht

Kompetenz in sensiblen Rechtsfragen

Ob Erbe, Vorsorge oder Immobilie – ich unterstütze Sie mit Fachwissen, Erfahrung und persönlicher Begleitung. Erfahren Sie hier, in welchen Bereichen ich für Sie da bin.

  • Einladender Raum in einer Anwaltskanzlei mit modernem Bürodesign, hellem Licht, stilvoller Einrichtung und komfortablen roten Stühlen, ideal für Beratungsgespräche und Mandantenempfang.

    Erbrecht – rechtzeitig regeln, was bleibt

    Ob es um die Gestaltung Ihres Testaments geht, die Absicherung Ihres Partners oder die gerechte Verteilung von Vermögen: Das Erbrecht betrifft oft emotionale und familiär sensible Themen – umso wichtiger ist eine klare, rechtssichere Lösung.

    Ich unterstütze Sie unter anderem bei:

    • der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten
    • der Planung von Übergaben zu Lebzeiten (z. B. Haus an Kinder übertragen)
    • der Regelung von Pflichtteilsansprüchen
    • der Klärung und Auflösung von Erbengemeinschaften
    • der Begleitung bei Testamentsvollstreckung und Teilungsversteigerung

    Beispiel: Sie möchten Ihrem Partner das Familienheim überlassen, Ihre Kinder aber später nicht benachteiligen? Ich zeige Ihnen rechtlich saubere Möglichkeiten, wie Sie beide Ziele miteinander vereinbaren können.

  • Geprüfte Hauskauf- und Immobilienrecht-Expertise bei Kanzlei Räuchle, Karlsruhe. Professionelle Unterstützung bei Immobilienkauf, Vertragsgestaltung und rechtlichen Fragen rund um Immobilientransaktionen.

    Immobilienrecht – Haus, Wohnung & Mietrecht

    Immobilien sind häufig mit hohen Werten und komplexen Regelungen verbunden – ob beim Vermieten, Vererben oder bei der Nutzung durch Angehörige. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte als Eigentümer oder Mieter zu verstehen und zu sichern.

    Ich berate und vertrete Sie bei:

    • Mietverträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien
    • rechtlichen Fragen rund um Nutzung, Untervermietung und Mieterstreitigkeiten
    • der Gestaltung von Wohnrechten oder Nießbrauch (z. B. bei Schenkung an Kinder)
    • Übergabeverträgen mit Absicherungen für die übertragende Person
    • Konflikten nach dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie

    Beispiel: Sie haben eine Wohnung geerbt, in der noch Mieter wohnen, und wissen nicht, was Ihre Rechte sind? Ich prüfe die Verträge und helfe Ihnen, Ihre Optionen realistisch und rechtssicher einzuschätzen.

Beratung

Wann sollten Sie sich beraten lassen?

Typische Situationen, in denen Mandantinnen und Mandanten zu mir kommen – vom geplanten Testament bis zur komplexen Erbengemeinschaft oder Unsicherheiten bei Miet- und Immobilienfragen.

  1. Wenn Sie Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung und Patiententestament sinnvoll aufeinander abstimmen wollen.

  2. Wenn Sie ein Testament planen oder Ihre familiäre Situation eine letztwillige Verfügung sinnvoll erscheinen läßt.

  3. Wenn Sie Vermögen auf die nächste Generation übertragen möchten.

  4. Wenn Sie das Familienheim Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin für die Zukunft sichern wollen.

  5. Wenn Sie einen Pflichtteilsanspruch regeln möchten.

  6. Wenn Sie in einer Erbengemeinschaft Unterstützung benötigen.

  7. Wenn Sie mieten oder vermieten möchten.

  8. Wenn es Probleme in einem bestehenden Mietverhältnis gibt.

  9. Und: Wenn Sie zu Ihrem Problem schon viele Informationen gesammelt haben, sich daraus für Sie aber kein klares Bild und keine Lösung ergibt.