Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit in Nachlasssachen

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Bisher waren in Baden-Württemberg die Nachlasssachen den Notariaten übertragen. Dies ändert sich ab dem 01.01.2018. Ab diesem Zeitpunkt sind die Amtsgerichte in Nachlasssachen zuständig, wobei eine Konzentration an das Amtsgericht erfolgt, an dem bereits ein Familiengericht besteht. Das Amtsgericht Freiburg ist also ab dem 01.01.2018 für diejenigen Nachlasssachen zuständig, die bisher von den Notariaten Freiburg, Kirchzarten, Breisach, Müllheim, Staufen und Titisee-Neustadt bearbeitet wurden.

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