Chapeau, Frau Lindholm! Nicht nur wie üblich den Fall „Vergessene Erinnerung“ im weiten Niedersachsen gelöst, ohne Rücksicht auf Gesundheit, Kind und Kegel, sondern auch ein Problem angesprochen: Da ein Mordfall pro Tatort der Zuschauerschaft schon lange nicht mehr reicht und der Frau Kommissarin offensichtlich auch nicht, hatte das Drehbuch noch weitere Missetaten eingebaut, u.a. den lang zurückliegenden Tod eines Ehepaares durch Zusammenprall mit der 500jährigen Dorfeiche, aufgrund von Manipulationen am Auto.
Die erbrechtlichen Konsequenzen dieser Rückblende waren für den Fall entscheidend: Nur weil ein Ehepartner wenige Minuten an der Unfallstelle überlebte, hatte er den Erstverstorbenen noch beerbt – die sich daraus ergebenden Erbfolgen waren Motiv für die eigentliche Story.
Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. Kommen Eheleute (oder andere Personen, die sich beerben könnten) durch das gleiche Ereignis, wie etwa einen Autounfall, ums Leben, kommt es zunächst auf die exakten, individuellen Todeszeitpunkte an. Sind diese unterschiedlich (wobei theoretisch eine Sekunde genügt), wird der Zweitversterbende noch Erbe des Erstversterbenden, wenn er eine Erbenstellung aufgrund Gesetzes oder eines Testaments hat. Lassen sich die Zeitpunkte des Todes nicht feststellen und muß die Reihenfolge der Todesfälle somit offenbleiben, gilt eine gesetzliche Vermutung, dass beide Todesfälle zum gleichen Zeitpunkt eingetreten sind. Keiner konnte dann noch den anderen beerben.
Aus der Sicht des Erbrechtlers war diese Tatort-Folge also richtig gestrickt. Dass Strafrechtler angesichts der Ermittlungsmethoden regelmäßig graue Haare bekommen, wollen wir in diesem Blog nicht weiter vertiefen – aber in eine Polizeistation einbrechen, Frau Lindholm, das geht nun wirklich nicht…….

