Steuerbefreiung für Familienheim

Moderner Besprechungsraum der Kanzlei Räuchle mit roten Stühlen, Holztisch und Pflanzen, ideal für rechtliche Beratung und Mandantengespräche in einer professionellen Umgebung.

Das Familienheim ist von der Erbschaftssteuer befreit, allerdings nur dann, wenn es vom Erben unmittelbar nach dem Erbfall weiter selbst genutzt wird. Ausnahmen bei Vermietung oder anderweitiger Fremdnutzung sind nicht vorgesehen, mehr hierzu unter http://www.ra-grund.de/aktuelles_de.html.

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