Testament – erste Überlegungen

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Die oft gestellte Frage, ob man ein Testament machen muss, würde ein Jurastudent leicht beantworten:  Nein, muss man nicht, denn eine Verpflichtung dazu besteht nicht.  Damit hätte er schon eine fachspezifische Fähigkeit unter Beweis gestellt, nämlich richtige Antworten auf Fragen zu geben, die so keiner gemeint hat; denn schließlich möchte der Fragende in fast allen Fällen wissen, ob für ihn, also bezogen auf seine ganz individuellen Verhältnisse, ein Testament oder eine andere Verfügung von Todes wegen sinnvoll ist.

Das lässt sich nur beantworten, wenn man durchspielt, welche Erbfolge und welche Rechtsfolgen ohne Testament eintreten:  Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie ist festzustellen und mit den Wünschen und Vorstellungen zu vergleichen. Hier entsteht meistens schon ein Bedarf,  Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, und sei es nur, etwa neben den Erben noch einen Dritten mit einem Vermächtnis zu bedenken.

Daraus ergibt sich auch, dass es das eine, passende Testament für alle Lebenslagen nicht gibt: Jungverheiratete ohne Kinder, aber mit Immobilienkredit, benötigen als Vorsorge für einen Todesfall eine andere testamentarische Gestaltung als die vermögende Witwe mit Kindern und Enkeln.

Ob und welches Testament sinnvoll ist, kann sich also in jeder Lebenslage völlig verschieden beantworten.

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