In der Praxis gibt es nicht selten eingenhändig verfasste Testamente, bei denen nach der Erstellung Ergänzungen oder Nachträge hinzugefügt wurden. Hier ist es notwendig, auch solche Nachträge eigenhändig zu unterschreiben; Abkürzungen oder sonstiges kann zu unnötigen Zweifeln an der Gültigkeit des Nachtrags führen (vgl. die Entscheidung OLG Celle auf www.ra-grund.de/aktuelles_de.html).
Testamente – eigenhändige Unterschrift

