Testamente – eigenhändige Unterschrift

Moderner Besprechungsraum der Kanzlei Räuchle mit roten Stühlen, Holztisch und Pflanzen, ideal für rechtliche Beratung und Mandantengespräche in einer professionellen Umgebung.

In der Praxis gibt es nicht selten eingenhändig verfasste Testamente, bei denen nach der Erstellung Ergänzungen oder Nachträge hinzugefügt wurden. Hier ist es notwendig, auch solche Nachträge eigenhändig zu unterschreiben; Abkürzungen oder sonstiges kann zu unnötigen Zweifeln an der Gültigkeit des Nachtrags führen (vgl. die Entscheidung OLG Celle auf www.ra-grund.de/aktuelles_de.html).

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