Testament verschwunden – was nun?

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Auch das gibt es: der Erblasser hatte ein Testament geschrieben, das nach seinem Tod aber unauffindbar ist. Kann ein verschwundenes Testament noch Wirkungen haben?

Ja, denn zunächst wird das Testament nicht dadurch unwirksam, dass es ohne Willen und Zutun des Erblassers schlicht verloren geht. Den Inhalt des verschwundenen Testaments muß man aber beweisen können, und an einen solchen Beweis stellen die Gerichte strenge Anforderungen: Ein Zeuge muß nicht nur den Inhalt des Testaments bezeugen können, sondern auch, das es korrekt errichtet war und es sich beispielsweise nicht um einen bloßen Entwurf gehandelt hat.

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