Ein eigenhändiges Testament erfordert, dass es vom Testierenden handschriftlich geschrieben und sodann unterschrieben wird. Das kann nicht oft genug betont werden, weil gerade mit zunehmender Verfügbarkeit von Mustern und Beispielen die Fälle zunehmen, in denen lediglich ein „Testament“ ausgedruckt und unterschrieben wird. Ein solches Testament erfüllt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Form und ist daher unwirksam! Nach einer Entscheidung des OLG Köln (v. 06.10.2014, 2 Wx 249/14) ist auch zu beachten, dass nicht auf maschinengeschriebene Ausdrucke Bezug genommen werden darf.
Unwirksames Testament

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