Vortrag Bad Krozingen

Moderner Besprechungsraum der Kanzlei Räuchle mit roten Stühlen, Holztisch und Pflanzen, ideal für rechtliche Beratung und Mandantengespräche in einer professionellen Umgebung.

Allen Teilnehmern von gestern abend noch einmal herzlichen Dank fürs Zuhören und die interessante Diskussion!

Ein Nachtrag noch zur Gütertrennung: Besteht Gütertrennung und hat der Erblasser ein oder zwei Kinder, so erben nach der gesetzlichen Erbfolge Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen, diese besondere Regel ist in § 1931 Abs. 4 BGB enthalten.  Bei einem Kind würden in diesem Fall also Ehegatte und Kind jeweils 1/2, also eben zu gleichen Teilen, erben. Ist das Kind durch Testament von der Erbolge ausgeschlossen, kann es den Pflichtteil verlangen. Da dieser immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt, wäre die Pflichtteilsquote also 1/4.

Das könnte Sie auch interessieren: