Im November 2019 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz verabschiedet. Im Vordergrund stand die Förderung der Elektromobilität, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurden allerdings auch Änderungen bei der Erbschaftssteuer eingebracht. Letztlich wurden diese aber nicht übernommen – das Erbschaftssteuergesetz bleibt also zunächst einmal unverändert.
Keine Änderung bei der Erbschaftssteuer

