Testament echt oder nicht?

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Die Echtheit eines handschriftlichen Testaments wird, wenn darüber Streit besteht, in gerichtlichen Verfahren fast immer durch das Gutachten eines Schriftsachverständigen geklärt.

Auch wenn dessen Ergebnis nicht eindeutig ist, kann das Gericht dennoch zu der Überzeugung kommen, dass das Testament echt ist, wie eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 24.02.2025, I-3 W 21/25) zeigt:

In diesem Fall konnte der Schriftsachverständige nur bestätigen, dass die Unterschrift und ein Namenszug im Text mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Erblasser stammen; die übrige Schrift ließ sich mangels Vergleichsmaterial nicht beurteilen. Dennoch kam das Gericht zu der Überzeugung, dass das Testament vollständig vom Erblasser verfasst wurde.

Ausschlaggebend waren mehrere Umstände: Erstens ergaben die technischen Untersuchungen keinerlei Hinweise auf Manipulationen oder Fälschungen. Zweitens zeigte das Schriftbild einen homogenen Gesamteindruck, ohne Brüche oder Auffälligkeiten, die auf fremde Mitwirkung schließen ließen. Drittens gab es im gesamten Verfahren keinen einzigen Anhaltspunkt, dass eine dritte Person den Text ergänzt haben könnte. Auch sprachlich und inhaltlich passte das Testament zu einem juristischen Laien und bot keine Hinweise auf mangelnde Testierfähigkeit. Schließlich wäre es lebensfremd anzunehmen, dass der Erblasser sein Testament nur teilweise schrieb und eine andere Person es ergänzte.

Fazit: Die Ergebnisse eines Schriftsachverständigen sind immer wichtig, aber nicht alleinentscheidend.

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