Das geht ganz einfach: Wenn Sie Ihre Patientenverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister registriert haben, ist dort nur vermerkt, dass Sie eine solche Verfügung haben. Die Patientenverfügung selber, also deren Text, ist dort aber nicht hinterlegt. Sie können zwar die Angabe, wo sich das Dokument befindet, mitregistrieren lassen, müssen aber selber darauf achtgeben, dass es auch auffindbar ist und bleibt.
Sie können daher inhaltliche Änderungen an Ihrer Patientenverfügung vornehmen, ohne dass Sie dazu das Zentrale Vorsorgeregister kontaktieren müssen.

